Vorgehensweise und Kosten

In Psychotherapie und Coaching verfolge ich einen klaren, systematischen und für Sie nachvollziehbaren Ansatz mit zeitnahen, dauerhaften Veränderungen

 

Wir betrachten Ihr Thema unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Situation und Ihrer Lebensgeschichte und formulieren Ziele für unsere Zusammenarbeit. Bei "alten Belastungen" und "ungünstigen Mustern" unterstütze ich Sie dabei, diese zeitnah und dauerhaft aufzulösen.

 

Sie erfahren aktive Hilfe zur Problembewältigung, indem wir zukunftsgerichtete Lösungen entwickeln, die Sie in Ihrem Tempo im Alltag umsetzen können.

 

Von der ersten Stunde an gebe ich Ihnen Techniken und Übungen für die Zeit zwischen unseren Terminen an die Hand. Mein Anspruch ist es, Sie so bald wie möglich in die Lage zu versetzen, sich selbst unterstützen zu können und sich von mir unabhängig zu machen.

 

Ich biete Ihnen Psychotherapie und Coaching in Kurzzeit an (5 bis 15 Termine), begleite Sie auf Wunsch auch gerne längerfristig.

 

Meine Unterstützung können Sie auch als für den Übergang nutzen, bis Sie einen Therapieplatz bekommen, der von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird.

 

Ergebnis unserer Arbeit soll es sein, dass Sie neue Strategien gewinnen und mit Schwierigkeiten des Lebens zukünftig konstruktiver umgehen können.

Honorar und Kostenübernahme

Psychotherapie:

60 Minuten Einzeltherapie 110 Euro, 90 Minuten 165 Euro.

Paarberatung:

60 Minuten 130 Euro, 90 Minuten 195 Euro, für Familien nach individueller Absprache.

Beratung und Coaching: 

60 Minuten für Privatpersonen 130 Euro, 90 Minuten 195 Euro

Angebote für Unternehmen auf Anfrage.

 

Sozialtarife sind möglich.
 

Private Krankenkassen und private Krankenzusatzversicherungen übernehmen je nach individuellem Vertrag die Kosten für Psychotherapie ganz oder anteilig. Dafür stelle ich Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe diese Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (GebüH-Ziffern 19.1-19.8) erstattet. Wichtig ist hierbei die genaue Bezeichnung „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ Der Begriff „Heilpraktikerin“ allein ist nicht ausreichend für eine verlässliche Aussage der Versicherung.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie in der Regel nicht.

 

Coaching und Paarberatung werden nicht von Krankenkassen übernommen.

 

Steuererstattung: Sie können Psychotherapie- oder Coachingrechnungen bei Ihrer nächsten Steuererklärung einreichen und erhalten ggf. eine Erstattung.

 

Wenn Sie sich telefonisch oder per E-Mail an mich wenden, informiere ich Sie gerne. (mehr...)