Kostenübernahme

Private Kranken-Zusatzversicherungen oder private Krankenversicherungen übernehmen – je nach Vertrag ganz oder zu einem bestimmten Prozentsatz – die Leistungen für Heilpraktiker für Psychotherapie. Dafür stelle ich Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten i.d.R. nicht. Wenn Sie jedoch dringend eine Psychotherapie benötigen und Sie bei den kassenzugelassenen psychologischen Psychotherapeuten nahe Ihres Wohnsitzes zu lange Wartezeiten auf sich nehmen müssten, bis ein Therapieplatz frei wird, können Sie mit Ihrer Krankenkasse sprechen und beantragen, dass diese – auf dem Wege der Kostenerstattung – die Behandlung durch den Heilpraktiker für Psychotherapie bezahlt. Ihrem Antrag auf Kostenerstattung sollten Sie dann einen Nachweis über Ihre Anfragen und Wartezeiten bzw. Ablehnungen bei den verschiedenen zugelassenen Therapeuten beifügen, z. B. ein Telefonprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Ergebnis der jeweiligen Anfrage. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage genehmigt und durchgeführt, können Sie die Rechnung des Heilpraktikers für Psychotherapie bei der Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Krankenkasse erstattet dann (auf Kulanz) den Rechnungsbetrag.